Fahrkosten und Mobilität in der ambulanten Pflege: Steuerliche Lösungen

10.01.2025

In der heutigen Zeit spielt die ambulante Pflege eine immer wichtigere Rolle. Pflegedienste sind tagtäglich im Einsatz, um Menschen in ihrem Zuhause zu unterstützen und zu betreuen. Ein zentraler Aspekt in der ambulanten Pflege ist die Mobilität der Pflegekräfte, die oft weite Strecken zurücklegen müssen, um die Patienten zu erreichen. Dabei fallen hohe Fahrkosten an, die sich für die Mitarbeiter steuerlich auswirken können. In diesem Artikel möchten wir, die EGIDO GmbH Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Berlin, Ihnen einige steuerliche Lösungen für Fahrkosten und Mobilität in der ambulanten Pflege vorstellen.

1. Definition von Fahrkosten in der ambulanten Pflege

Unter Fahrkosten in der ambulanten Pflege sind die Aufwendungen für die beruflich veranlassten Fahrten der Pflegekräfte zu verstehen. Dazu zählen nicht nur die Benzin- und Unterhaltskosten des Fahrzeugs, sondern auch Parkgebühren oder öffentliche Verkehrsmittel, die für die Fahrten genutzt werden. Diese Kosten können sich im Laufe eines Jahres summieren und haben somit Auswirkungen auf die Steuerlast der Mitarbeiter.

2. Steuerliche Absetzmöglichkeiten für Fahrkosten

Für Pflegekräfte in der ambulanten Pflege gibt es verschiedene Möglichkeiten, um ihre Fahrkosten steuerlich geltend zu machen. Dazu zählen unter anderem:

- Pauschale Kilometerpauschale:Pflegekräfte können für Dienstfahrten eine Kilometerpauschale in Höhe von 30 Cent pro gefahrenen Kilometer (Stand 2021) geltend machen. Diese Pauschale umfasst sowohl die Benzin- als auch die Verschleißkosten des Fahrzeugs.
- Tatsächliche Kosten: Alternativ zur Kilometerpauschale können die tatsächlichen Kosten für die Fahrten geltend gemacht werden. Dazu müssen alle Belege und Quittungen sorgfältig aufbewahrt werden.
- Fahrtkosten bei Zweitwohnung: Falls Pflegekräfte aufgrund ihrer Tätigkeit eine Zweitwohnung beziehen müssen, können auch die Fahrtkosten zwischen Erst- und Zweitwohnung steuerlich abgesetzt werden.

3. Besondere Regelungen und Tipps für Pflegekräfte

Für Pflegekräfte in der ambulanten Pflege gelten einige besondere Regelungen und Tipps, um ihre Fahrkosten optimal steuerlich abzusetzen. Dazu zählen unter anderem:

- Fahrtenbuch führen: Um die tatsächlichen Kosten für die Fahrten nachweisen zu können, ist es ratsam, ein Fahrtenbuch zu führen. Darin sollten die beruflichen Fahrten sowie die privaten Fahrten genau dokumentiert werden. - Gleichbehandlung: Pflegekräfte sollten darauf achten, alle Kosten gleich zu behandeln und keine Ausgaben zu vergessen. Nur so können sie das Optimum aus ihren steuerlichen Absetzmöglichkeiten herausholen. - Beratung durch einen Steuerberater: Für eine optimale steuerliche Beratung und Unterstützung empfiehlt es sich, einen erfahrenen Steuerberater hinzuzuziehen.

Als EGIDO GmbH Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Berlin stehen wir Pflegekräften in der ambulanten Pflege gerne mit Rat und Tat zur Seite, um ihre steuerlichen Angelegenheiten optimal zu regeln. Bei weiteren Fragen zum Thema Fahrkosten und Mobilität in der ambulanten Pflege kontaktieren Sie uns gerne für eine individuelle Beratung.

Eike J. Giersdorf

Wirtschaftsprüfer I Steuerberater